Leitfaden Ahnenforschung - Adelsforschung
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Adelsforschung
Immer wieder tauchen in Familien Geschichten auf, die besagen, man wäre einmal adlig gewesen und der Titel wäre verspielt und vertrunken worden. Solche Geschichten kann man getrost in den Bereich der Phantasie verbannen, was aber nicht heißt, das die Familie nicht adlig gewesen sein kann.
Der Verlust eines Titels erfolgte auf Grund des Verlustes des gesamten Landbesitzes, durch Aberkennung und durch nicht standesgemäßes Verheiratung, dies betraf dann aber den Einzelnen und nicht die ganze Familie, der häufigste Grund ist aber das Erlöschen im Mannesstamme, also das Fehlen männlicher Nachkommen.
Seit 1919 gibt es in Deutschland aber auch in Österreich keinen Adel mehr. Ein „ von“, „ Freiherr“, usw. sind Namenszusätze wobei in Deutschland Namenszusätze getragen werden dürfe, jedoch in Österreich gänzlich verboten sind. Um sich einen Überblick über das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Namens zu verschaffen, eignet sich das Telefonbuch, www.dastelefonbuch.de , wobei nur der Name ohne Ortsangabe eingegeben wird. Sofern es diesen Namen mit dem Zusatz „ von“ nicht gibt, ist die Wahrscheinlichkeit, das es den Adel nicht gegeben hat bzw. bereits erloschen ist, groß.
Eine weitere Forschungsquelle ist das „ Genealogische Handbuch des Adels“ sowie „ Die Gothaer Taschenbücher“, die in den Landes- und Universitätsbibliotheken eingesehen werden können, wobei die „ Genealogischen Handbücher“ auch über mehre Online Händler erworben werden können. Adlige Familien hatten und haben die Möglichkeit, sich in das Handbuch eintragen zu lassen, wobei der Stammbaum, oft auch mit Wappen und dessen Beschreibung, vorhanden ist.
„Von“ nicht gleich „von Adel“
Es gibt einige Namenszusätze wie „ von“, „ vom“, „ Freiherr“, usw. Wer würde davon ausgehen, das jemand, „ von München kommend“ oder „vom Einkaufen kommend“, adlig wird und bleibt ? Tatsächlich sind viele Namenszusätze aber so entstanden, ohne das die Personen jemals adlig waren oder wurden.
Zu einer Erhebung in den Stand eines Adligen gehörte auch eine Ernennungsurkunde, die ein Datum, eine Urkundennummer, den Grund der Ernennung , den zu führenden Namen und weitere Angaben enthält. Für den Adel in den ehemaligen Preußischen Gebiete sollte eine Anfrage, nach den Beständen, an das „ Geheimen Staatsarchiv Berlin“ gerichtet werden. Sofern Besitzungen der Adligen bekannt sind, können detaillierte Informationen bei den Stadt- und Landesarchiven, sowie bei den Heimatmusen vorhanden sein.
Das Geheime Staatsarchiv dient in erster Linie zur Informationslieferung an Behörden und Archive. Aus diesem Grunde nimmt das Staatsarchiv auch keine Suchaufträge entgegen.
Kein Adel ohne Wappen
Jede Erhebung in den Adelsstand war auch mit der Verleihung eines Wappens verbunden. Wappenkunde Heraldik (auch Heroldskunst) bedeutet Wappenwesen und umfasst die Bereiche Wappenkunde, Wappenkunst und Wappenrecht.
Wappen
Wappen entstanden Anfang des 12. Jahrhunderts, als in den damaligen Ritterheeren, bedingt durch die Rüstungen, nicht mehr deutlich zwischen Freund und Feind unterschieden werden konnte. So entstanden farbliche Kennzeichnungen auf Schilden und Fahnen mit kontrastreichen Farben um die Erkennbarkeit zu erhöhen. In der Heraldik spricht man hier von rot, schwarz, blau, grün und den Metallen Silber (weiß) und Gold (Gelb).
Ab dem 13. Jahrhundert wurden Wappen auch von Geistlichen, Bürgern, Städten, Bistümern und Klöstern übernommen. Ab dem 14. Jahrhundert auch von Zünften.
Die Erstellung der Wappen unterliegen festen Regeln und sollten daher nur von Fachleuten erstellt werden. Das Wappen einer Familie ist durch das BGB geschützt (Teil des Namensrechtes) und darf nur von Mitgliedern der entsprechenden Familie geführt werden. Eine Namensgleicheit berechtigt nicht zur Führung; es muss die Verwandtschaft nachgewiesen werden. Führungsberechtigt ist, wer nachweisen kann, dass er von dem Stammvater - den der Wappenstifter benannt hat - abstammt. Zur Rechtssicherheit sollte daher jeder Wappenstifter sein Wappen in einer Wappenrolle eintragen lassen.
Wappenstifter
Die Person, welche ein Wappen stiftet und ggf. in eine Wappenrolle eintragen läßt. Dabei darf aber niemand ein Wappen annehmen oder führen, das bereits von einem anderen Wappeninhaber geführt wird oder geführt wurde. Die Annahme des Wappens einer ausgestorbenen Familie ist streng untersagt, da hierdurch der Anschein erweckt werden würde, man stamme direkt von der Familie ab. Da Wappen auch heute noch einen hohen repräsentativen Status genießen, gibt es eine Vielzahl an kommerziellen Firmen, welche zwar ein optisch ansprechendes Wappen erstellen können, das aber heraldischen, wappenrechtlichen und genealogischen Grundstätzen nicht stand hält. Wenn Sie also ein Wappen stiften möchten, wenden Sie sich am besten an den Herold, dem Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin, wo Ihnen unabhänig und fachlich korrekt weitergeholfen wird. Siehe auch im Internet: http://www.genealogienetz.de/vereine/herold/
Wappenbrief
Wappenbriefe/Wappendiplome sind von einem Landesherren zum Zeichen der Anerkennung an einzelne Personen oder Familien ausgestellte Urkunden seit dem 14. Jahrhundert. Diese sind nicht gleichbedeutend mit einer Erhebung in den Adelstand!
Wappenbuch
Es gibt eine Vielzahl an Wappenbüchern, welche meist die Wappen einer Region oder eines thematischen Bereiches auflisten. .Das älteste Wappenbuch ist die sogen. "Züricher Wappenrolle", welche um 1320 entstand. Die größte Sammlung entstand seit 1604 vom Nürnberger Kupferstecher Johann Siebmacher und wurde die nächsten 300 Jahre vervollständigt als Siebmachersche Wappenbuch. Die Wappenbücher können über die Universitäts- und Landesbibliotheken eingesehen werden. Auszüge im Internet unter: http://www.wappenbuch.de
Wappenrollen
Es gibt eine Vielzahl an Wappenrollen. Der Begriff ist nicht geschützt, so daß auch Firmen, welche kommerziell Wappen vertreiben, eigene Wappenrollen haben. Es gibt keine zentrale Wappenrolle in Deutschland. Sinnvoll ist es aber für jeden Wappenstifter, sein Wappen bei der Deutschen Wappenrolle eintragen zu lassen. Dort wird das zur Eintragung angemeldete Wappen in heraldischer, wappenrechtlicher und genealogischer Hinsicht überprüft.